Atemschutz-Übungsanlage (AÜA)
Selbstverständnis
Die AÜA Hausach gewährleistet seit 1986 den Feuerwehren des Ortenaukreises die Möglichkeit zur Absolvierung der jährlich vorgeschriebenen Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger*innen. Der Standort Hausach ist hierbei eine der beiden offiziell anerkannten Atemschutzübungsanlagen im Landkreis. Die zweite AÜA hat ihren Sitz in Lahr. Als Freiwillige Feuerwehr verfügen wir in der AÜA Hausach über ausschließlich freiwilliges Personal als Übungsleiter*innen. Der Verantwortliche Wolfgang Müller wird hierbei von einem engagierten Team unterstützt damit alle teilnehmenden Feuerwehren eine reibungslose Jahresübung durchlaufen können.
Atemschutzgeräteträger*innen müssen diese Belastungsübung jährlich absolvieren, denn sonst dürfen sie weder für Übungs- noch für Einsatzzwecke eingesetzt werden.
Auszug aus der FwDV7:
Unterweisungen über den Atemschutz müssen in die allgemeinen Ausbildungspläne aufgenommen sein und mindestens jährlich durchgeführt werden.
Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer Atemschutz-Übungsanlage und
eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
Druck mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses, Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV).
Historie